Die Vorstandschaft hat in ihrer Sitzung am 6. März die Finanzordnung in Bezug auf die Möglichkeiten von Fahrtkostenerstattungen bei Besorgungs- und Beschaffungsfahrten (Punkt 2 der Finanzordnung) überarbeitet, teilweise neu formuliert, bzw. unklare Punkte spezifiziert und zum 1.4. wieder in Kraft gesetzt.
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